Cleanpoint Gebäudereinigung (Einzelunternehmen)
Inhaber:
Diyar Altun
Anschrift:
Pfingstwiese 2, 56130 Bad Ems
E-Mail:
info@cleanpoint‒gebaeudereinigung.de
Web:
www.cleanpoint‒gebaeudereinigung.de
(nachfolgend „
Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern (nachfolgend „
Auftraggeber“).
2. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung
ausdrĂĽcklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmt.
§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsgrundlagen
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrĂĽcklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch
a) schriftliche/elektronische Annahme des Angebots (Textform genĂĽgt), oder
b) Auftragserteilung des Auftraggebers und anschließende Auftragsbestätigung, oder
c) Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
3. Vertragsgrundlagen sind insbesondere: Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis, Reinigungsplan (Turnus), Flächen- bzw. Objektangaben, Zugangsinformationen sowie ggf. besondere Vorgaben (Hygiene, Sicherheitsbereiche, Materialverträglichkeiten).
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, nach den anerkannten Regeln des Gebäudereiniger-Handwerks und entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2. Der Auftragnehmer stellt geeignetes Personal ein und organisiert die DurchfĂĽhrung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur ErfĂĽllung seiner Pflichten geeigneter ErfĂĽllungsgehilfen zu bedienen.
3.
Erfolg geschuldet / kein Erfolg geschuldet:
a) Bei Reinigungsdienstleistungen schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich die
ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht zwingend einen bestimmten optischen Erfolg, sofern dieser durch Materialzustand, Abnutzung, Vorverschmutzung oder nicht beeinflussbare Faktoren eingeschränkt ist.
b) Bei ausdrücklich vereinbarten „Endreinigungen / Bauendreinigungen / Sonderreinigungen“ können Ergebnisse (z. B. „bezugsfertig“) nur insoweit geschuldet werden, wie dies nach Materialzustand und objektbezogenen Gegebenheiten erreichbar und vereinbart ist.
4. Der Auftraggeber stellt – soweit erforderlich –
kostenfrei Wasser und Strom sowie eine geeignete Abstell-/Lagermöglichkeit für Material/Geräte zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber gewährleistet die rechtzeitige Zugänglichkeit der zu reinigenden Bereiche (z. B. Schlüssel, Codes, Ansprechpartner, Zutrittsberechtigungen).
2. Der Auftraggeber informiert vor Beginn über besondere Risiken und empfindliche Oberflächen (z. B. Naturstein, beschichtete Flächen, spezielle Glasbeschichtungen), Sicherheitsvorgaben, Betriebsanweisungen sowie über bestehende Beschädigungen/Vorschäden.
3. Wertgegenstände, vertrauliche Unterlagen und leicht beschädigbare Gegenstände sind vom Auftraggeber zu sichern. Für Schäden/Verlust an nicht gesicherten Wertgegenständen haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe von § 9.
4. Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand (Wartezeiten/Anfahrt/Zusatztermin) nach vereinbarten oder üblichen Sätzen zu berechnen.
§ 5 Zusatzleistungen / Leistungsänderungen
1. Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind (z. B. Sonderreinigungen, Bauendreinigungen, Desinfektionsreinigungen, Fassaden-/Graffitireinigung, Rohrreinigung), werden nur aufgrund gesonderter Beauftragung erbracht.
2. Änderungen/Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform; der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür eine angemessene Zusatzvergütung zu verlangen.
§ 6 Leistungserfüllung, Abnahme und Mängelanzeige
1. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) gilt die jeweilige Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von
3 Werktagen nach Leistungserbringung berechtigte Mängel in Textform anzeigt.
2. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Grundreinigung, Bauendreinigung, Endreinigung) gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von
5 Werktagen nach Ausführung berechtigte Mängel in Textform anzeigt.
3. Der Auftragnehmer ist im Falle berechtigter Mängel zunächst zur
NacherfĂĽllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Erst nach erfolgloser NacherfĂĽllung kommen weitere Rechte in Betracht.
4. Offensichtliche Mängel sind möglichst unmittelbar bzw. zeitnah anzuzeigen; der Auftraggeber hat die Mangelstelle nachvollziehbar zu beschreiben (Objekt, Bereich, Art des Mangels).
§ 7 Preise, Flächenangaben, Preisanpassung
1. Preise ergeben sich aus Angebot, Preisliste, Leistungsvereinbarung oder Pauschalvereinbarung. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen –
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Flächenangaben beruhen auf den Angaben des Auftraggebers oder einer gemeinsamen Ermittlung nach branchenüblichen Standards. Weichen die tatsächlichen Flächen/Gegebenheiten erheblich ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.
3. Der Auftragnehmer ist zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich relevante Kostenfaktoren ändern (z. B. Lohn-, Material-, Energie-, Versicherungs- oder gesetzliche Kosten) und diese Änderung die Kalkulationsgrundlage wesentlich beeinflusst. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber in Textform angekündigt und gelten ab dem angekündigten Wirksamkeitsdatum.
4. Änderungen von Reinigungsfläche, Nutzungsintensität oder Turnus sind dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig, mindestens
7 Tage im Voraus, mitzuteilen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung (bei Dauerschuldverhältnissen)
1. Soweit nicht anders vereinbart, können Verträge auf unbestimmte Zeit mit einer Frist von
1 Monat zum Monatsende gekĂĽndigt werden.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegender Pflichtverletzung, dauerhafter Verweigerung von Mitwirkungspflichten oder erheblicher Gefährdung von Mitarbeitern.
§ 9 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur
a) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, oder
b) soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.
4. Eine Haftung für Schäden, die auf unzureichende Informationen über Materialempfindlichkeit/Vorschäden oder auf fehlende Sicherung von Wertgegenständen (§ 4 Abs. 2–3) zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Schadensfälle sind dem Auftragnehmer
unverzüglich, spätestens innerhalb von
5 Werktagen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen.
§ 10 Gefundene Gegenstände
Gefundene Gegenstände werden – soweit erkennbar dem Auftraggeber zuzuordnen – unverzüglich übergeben. Eine Aufbewahrung erfolgt nur kurzfristig und ohne Haftung für Wertgegenstände, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Versicherung / Personal
1. Der Auftragnehmer beschäftigt Personal im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und sorgt für die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) im Rahmen der geltenden Bestimmungen.
2. Soweit vereinbart, kann der Auftragnehmer auf Wunsch Nachweise zu Betriebshaftpflicht (Bestätigung/Deckungshinweis) bereitstellen.
§ 12 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von
8 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
2. Monatspauschalen sind am
letzten Werktag des Monats fällig, sofern nicht anders vereinbart.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§§ 288 ff. BGB) sowie ggf. angemessene Mahnkosten.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei erheblichen Zahlungsrückständen Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen, sofern dies dem Auftraggeber zuvor in Textform angekündigt wurde.
§ 13 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für
12 Monate danach Mitarbeiter des Auftragnehmers nicht abzuwerben oder ohne Zustimmung zu beschäftigen.
Die Geltendmachung eines nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 14 Datenschutz
1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und den geltenden Datenschutzgesetzen.
2. Details sind der Datenschutzerklärung auf
www.cleanpoint‒gebaeudereinigung.de/datenschutz zu entnehmen.
3. Sofern erforderlich (z. B. Auftragsverarbeitung), wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.